Allgemeine Geschäftsbedingungen – Grimaldi Lines
Allgemeine Beförderungsbedingungen der Grimaldi Lines
Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen regeln die Beförderung von Fahrgästen, Gepäck und Begleitfahrzeugen auf den Fähren und Schiffen der Grimaldi Lines. Mit dem Kauf eines Tickets erklären Sie sich mit allen hierin enthaltenen Bedingungen sowie den geltenden nationalen und internationalen Gesetzen einverstanden.
Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen regeln die Beförderung von Fahrgästen, Gepäck und Begleitfahrzeugen auf den Fähren und Schiffen der Grimaldi Lines. Mit dem Kauf eines Tickets erklären Sie sich mit allen hierin enthaltenen Bedingungen sowie den geltenden nationalen und internationalen Gesetzen einverstanden.
Veranstaltungen an Bord und „Schiff + Aufenthalt“-Pakete
Für die von Grimaldi Lines Reiseveranstalter organisierten Pakete „Veranstaltungen an Bord“ und „Schiff + Aufenthalt“ gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf www.grimaldi-touroperator.com einsehbar sind. Die einzelnen Reiseprogramme können auf den Webseiten www.grimaldi-lines.com und www.minoan.gr/it eingesehen werden.
Gruppenreisen
Für „Gruppen“ gelten die spezifischen „Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Gruppen“, die auf www.grimaldi-lines.com und www.minoan.gr/it eingesehen werden können.
Rolle der Grimaldi Group SpA
Grimaldi Group SpA fungiert als Vertreter des Beförderers, wie nachstehend definiert.
Für die von Grimaldi Lines Reiseveranstalter organisierten Pakete „Veranstaltungen an Bord“ und „Schiff + Aufenthalt“ gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf www.grimaldi-touroperator.com einsehbar sind. Die einzelnen Reiseprogramme können auf den Webseiten www.grimaldi-lines.com und www.minoan.gr/it eingesehen werden.
Gruppenreisen
Für „Gruppen“ gelten die spezifischen „Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Gruppen“, die auf www.grimaldi-lines.com und www.minoan.gr/it eingesehen werden können.
Rolle der Grimaldi Group SpA
Grimaldi Group SpA fungiert als Vertreter des Beförderers, wie nachstehend definiert.
Zustimmung zu den Bedingungen und zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Mit dem Kauf eines Tickets werden diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen akzeptiert. Durch die Buchung oder den Kauf ermächtigt der Fahrgast die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzrichtlinie und dem Gesetzesdekret 196/2003.
Mit dem Kauf eines Tickets werden diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen akzeptiert. Durch die Buchung oder den Kauf ermächtigt der Fahrgast die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzrichtlinie und dem Gesetzesdekret 196/2003.
Definitionen
Beförderer: Grimaldi Euromed SpA und für die Strecken Brindisi–Korfu–Igoumenitsa und Ancona–Korfu/Igoumenitsa Grimaldi Euromed SpA oder Minoan Lines SA. Der Name des Beförderers ist auf dem Reiseticket angegeben.
Beförderer: Grimaldi Euromed SpA und für die Strecken Brindisi–Korfu–Igoumenitsa und Ancona–Korfu/Igoumenitsa Grimaldi Euromed SpA oder Minoan Lines SA. Der Name des Beförderers ist auf dem Reiseticket angegeben.
Begleitfahrzeug: Jedes Kraftfahrzeug (einschließlich aller Anhänger), das mit einem Fahrgast befördert wird und zum Transport von Personen und/oder Gütern dient, die nicht zum Verkauf bestimmt sind.
PMR (Personen mit eingeschränkter Mobilität): Passagiere mit eingeschränkter Mobilität aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderungen, dauerhafter oder vorübergehender Art oder aufgrund des Alters, die besondere Aufmerksamkeit und Dienstleistungen benötigen.
Dienstleistungsvertrag: Die mit dem Ministerium für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität getroffene Vereinbarung über den öffentlichen Seeverkehr zwischen Neapel, Cagliari und Palermo und umgekehrt sowie zwischen Civitavecchia, Arbatax und Cagliari und umgekehrt.
Partnerlinien: Strecken Neapel-Cagliari, Cagliari-Neapel, Cagliari-Palermo, Palermo-Cagliari, Civitavecchia-Arbatax, Arbatax-Civitavecchia, Civitavecchia-Cagliari, Cagliari-Civitavecchia.
Schiffstypen
Bei den eingesetzten Schiffen handelt es sich um Ro/Pax- oder Kreuzfahrtfähren, die für den Transport von Passagieren und Gütern zugelassen sind.
Anwendbare Regeln
Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt der Transport folgenden Bestimmungen:
Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
Verordnung (EG) Nr. 392/2009
Athener Übereinkommen (13.12.1974, geändert 2002)
Italienischer Navigationscode
Anwendbare nationale und internationale Branchenvorschriften
Für Strecken, die einem Servicevertrag unterliegen, gelten zusätzlich die entsprechenden spezifischen Bestimmungen.
Kommandantenmacht
Der Kapitän des Schiffes hat die Befugnis:
Vom Kurs abweichen, anderen Schiffen Hilfe leisten, unvorhergesehene Häfen anlaufen
Transfer der Passagiere und des Gepäcks in andere Einheiten
Die Beförderung wird verweigert, wenn der Gesundheitszustand des Passagiers dies nicht zulässt.
Passagiere, die andere oder die Besatzung stören oder gefährden, sollen von Bord gehen.
Wird die Beförderung aus berechtigten Gründen verweigert, erstattet die Fluggesellschaft lediglich den Ticketpreis. Der Fahrgast ist verpflichtet, den Anweisungen des Kapitäns Folge zu leisten, um die Sicherheit des Schiffes zu gewährleisten.
Haftungsbeschränkungen
Die Haftung des Beförderers ist gemäß den im Athener Übereinkommen, dem italienischen Schifffahrtsgesetz und den anwendbaren Rechtsvorschriften festgelegten Schwellenwerten für Schäden an Personen, Gepäck, Fahrzeugen, persönlichen Gegenständen und anderem Eigentum begrenzt.
Disziplin an Bord
Passagiere müssen:
Beachten Sie die Borddisziplin, die Sicherheitsbestimmungen und die Verbote (z. B. Rauchverbot in überdachten Bereichen).
Unterwerfen Sie sich allen Sicherheitskontrollen Ihres Gepäcks und Ihrer Fahrzeuge.
Die Standards zur Terrorismusbekämpfung (ISPS) einhalten
Die Nichteinhaltung der Regeln kann zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
Buchung, Kauf und Ausstellung von Tickets
Tickets können auf www.metour.it oder über das Callcenter erworben werden. Die Tickets werden nach vollständiger Bezahlung direkt von Grimaldi Lines über MeTour.it ausgestellt. Ohne Bestätigung und fristgerechte Zahlung verfällt die Reservierung.
Aus Sicherheitsgründen müssen Sie bei der Buchung Ihre persönlichen Daten und Fahrzeugdaten angeben. Stimmen die Angaben auf dem Ticket nicht mit den beim Einsteigen vorgelegten Daten des Fahrgasts/Fahrzeugs überein, kann die Beförderung verweigert werden.
PMR (Personen mit eingeschränkter Mobilität): Passagiere mit eingeschränkter Mobilität aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderungen, dauerhafter oder vorübergehender Art oder aufgrund des Alters, die besondere Aufmerksamkeit und Dienstleistungen benötigen.
Dienstleistungsvertrag: Die mit dem Ministerium für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität getroffene Vereinbarung über den öffentlichen Seeverkehr zwischen Neapel, Cagliari und Palermo und umgekehrt sowie zwischen Civitavecchia, Arbatax und Cagliari und umgekehrt.
Partnerlinien: Strecken Neapel-Cagliari, Cagliari-Neapel, Cagliari-Palermo, Palermo-Cagliari, Civitavecchia-Arbatax, Arbatax-Civitavecchia, Civitavecchia-Cagliari, Cagliari-Civitavecchia.
Schiffstypen
Bei den eingesetzten Schiffen handelt es sich um Ro/Pax- oder Kreuzfahrtfähren, die für den Transport von Passagieren und Gütern zugelassen sind.
Anwendbare Regeln
Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt der Transport folgenden Bestimmungen:
Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
Verordnung (EG) Nr. 392/2009
Athener Übereinkommen (13.12.1974, geändert 2002)
Italienischer Navigationscode
Anwendbare nationale und internationale Branchenvorschriften
Für Strecken, die einem Servicevertrag unterliegen, gelten zusätzlich die entsprechenden spezifischen Bestimmungen.
Kommandantenmacht
Der Kapitän des Schiffes hat die Befugnis:
Vom Kurs abweichen, anderen Schiffen Hilfe leisten, unvorhergesehene Häfen anlaufen
Transfer der Passagiere und des Gepäcks in andere Einheiten
Die Beförderung wird verweigert, wenn der Gesundheitszustand des Passagiers dies nicht zulässt.
Passagiere, die andere oder die Besatzung stören oder gefährden, sollen von Bord gehen.
Wird die Beförderung aus berechtigten Gründen verweigert, erstattet die Fluggesellschaft lediglich den Ticketpreis. Der Fahrgast ist verpflichtet, den Anweisungen des Kapitäns Folge zu leisten, um die Sicherheit des Schiffes zu gewährleisten.
Haftungsbeschränkungen
Die Haftung des Beförderers ist gemäß den im Athener Übereinkommen, dem italienischen Schifffahrtsgesetz und den anwendbaren Rechtsvorschriften festgelegten Schwellenwerten für Schäden an Personen, Gepäck, Fahrzeugen, persönlichen Gegenständen und anderem Eigentum begrenzt.
Disziplin an Bord
Passagiere müssen:
Beachten Sie die Borddisziplin, die Sicherheitsbestimmungen und die Verbote (z. B. Rauchverbot in überdachten Bereichen).
Unterwerfen Sie sich allen Sicherheitskontrollen Ihres Gepäcks und Ihrer Fahrzeuge.
Die Standards zur Terrorismusbekämpfung (ISPS) einhalten
Die Nichteinhaltung der Regeln kann zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
Buchung, Kauf und Ausstellung von Tickets
Tickets können auf www.metour.it oder über das Callcenter erworben werden. Die Tickets werden nach vollständiger Bezahlung direkt von Grimaldi Lines über MeTour.it ausgestellt. Ohne Bestätigung und fristgerechte Zahlung verfällt die Reservierung.
Aus Sicherheitsgründen müssen Sie bei der Buchung Ihre persönlichen Daten und Fahrzeugdaten angeben. Stimmen die Angaben auf dem Ticket nicht mit den beim Einsteigen vorgelegten Daten des Fahrgasts/Fahrzeugs überein, kann die Beförderung verweigert werden.
Tarife
Die verfügbaren Preise können online eingesehen werden. Preisänderungen haben keinen Einfluss auf bereits getätigte Reservierungen. Es gibt zwei Preisarten:
Sonderpreis: Ermäßigt, nicht erstattungsfähig
Standardpreis: Voller Preis, erstattungsfähig unter den angegebenen Bedingungen
Kabinenzuweisung
Die Fluggesellschaft kann eine Kabine mit ähnlichen Eigenschaften wie die gebuchte Kabine zuweisen, auch mit einer geringeren Anzahl an Betten, vorausgesetzt, dass diese Anzahl nicht geringer ist als die Anzahl der gebuchten Passagiere, wobei die gleiche Kategorie, Größe und der gleiche Preis gewährleistet werden.
Reisedokumente
Alle Fahrgäste, auch Minderjährige und Kleinkinder, müssen einen gültigen Ausweis vorlegen. Erforderliche Dokumente:
Inlandsreisen: Personalausweis oder gleichwertiges Dokument
Reisen in den Schengen-Raum: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Reisen außerhalb des Schengen-Raums: Gültiger Reisepass
Der Beförderer haftet nicht für das Nichtaussteigen aufgrund unzureichender oder fehlerhafter Dokumente.
Einchecken und Einsteigen
Inlandsrouten: Bitte kommen Sie mindestens 1 Stunde früher an (2 Stunden mit Fahrzeug).
Schengen-Routen: Mindestens 2 Stunden im Voraus planen, mit oder ohne Fahrzeug.
Für Strecken außerhalb des Schengen-Raums (Tunesien): Der Passagier muss sich, ob mit oder ohne Fahrzeug, spätestens 4 (vier) Stunden vor Abflug zum Check-in einfinden.
Die Nichteinhaltung dieser Zeiten führt zum Verlust des Anspruchs auf Beförderung.
Internat für Minderjährige
Minderjährige müssen einen gültigen Personalausweis besitzen.
Kinder unter 14 Jahren: Müssen in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Reisen sie ohne Begleitung eines Elternteils, ist eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern sowie entsprechende Nachweise erforderlich.
Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren: Dürfen mit einer von beiden Elternteilen unterzeichneten Einverständniserklärung reisen. Die Crew übernimmt unter keinen Umständen die Obhut über den Minderjährigen.
Der Passagier ist für die zur Einreise in das Zielland erforderlichen Dokumente verantwortlich.
Unterbringung schwangerer Frauen
Ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat ist ein ärztliches Attest erforderlich, das nicht älter als sieben Tage vor Abflug sein darf. Die Einschiffung ist nicht gestattet, wenn die Geburt innerhalb von sieben Tagen nach Abflug erwartet wird oder innerhalb der letzten sieben Tage stattgefunden hat. Der Kapitän kann die Einschiffung verweigern, wenn Sicherheitsbedenken bestehen.
Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM)
Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRMs) haben Anspruch auf die gleichen Tarife und die notwendige Unterstützung, sofern ihre Bedürfnisse mindestens 48 Stunden im Voraus (24 Stunden bei teilnehmenden Linien) schriftlich an info@grimaldi.napoli.it mitgeteilt werden. Die Fluggesellschaft verpflichtet sich, Unterstützung beim Ein- und Aussteigen sowie an Bord zu leisten. Sollte ein sicheres Einsteigen oder der Transport einer Person mit eingeschränkter Mobilität nicht möglich sein, kann die Fluggesellschaft die Buchung ablehnen und eine Rückerstattung oder einen alternativen Transport garantieren. Für Reisen in Nicht-Schengen-Länder (von/nach Tunesien) ist es erforderlich, spätestens viereinhalb Stunden vor Abfahrt im Hafen einzutreffen, um ein bevorzugtes Einsteigen für Personen mit eingeschränkter Mobilität und die Zuweisung von reservierten Parkplätzen an Bord zu gewährleisten.
Fahrer
„Fahrer“ bezeichnet den Fahrer eines Nutzfahrzeugs. Die anfallenden Kosten und Dokumente müssen im Frachtbrief angegeben werden.
Fahrzeuge im Schlepptau
Pro Fahrgast ist nur ein Fahrzeug zugelassen, sofern es über gültige Zulassungspapiere verfügt. Fahrzeuge mit Waren zum Verkauf werden als Fracht befördert. Der Fahrgast ist verantwortlich für das Parken des Fahrzeugs am vorgesehenen Ort, das Abstellen des Motors, das Einlegen des Ganges, das Anziehen der Handbremse und das Verriegeln des Fahrzeugs. Die Zufahrt zur Garage während der Überfahrt ist untersagt.
Erdgas-/LPG-Fahrzeuge müssen angemeldet werden und den Vorschriften entsprechen. Für den Transport von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen (AFVs) auf bestimmten Schiffen gelten besondere Regeln (z. B. Grenzwerte für die Batterieladung von Elektrofahrzeugen).
Gepäck und verlorene Gegenstände
Jeder Passagier darf ein nicht aufgegebenes Gepäckstück (max. 56 x 45 x 25 cm) und eine kleine Tasche (Handtasche/Rucksack) kostenlos mit an Bord nehmen. Zuschläge fallen nur für zusätzliches oder sperriges Gepäck an, außer auf Konventionsrouten und sofern für Tunesien nichts anderes angegeben ist.
Wertgegenstände sollten nicht im aufgegebenen Gepäck aufbewahrt werden. Im Falle von Verlust oder Beschädigung gelten die gesetzlichen Haftungsgrenzen. Passagiere müssen Verlust oder Beschädigung ihres Gepäcks unverzüglich auf den angegebenen Wegen melden. Für Informationen oder Beschwerden zu verlorenem oder beschädigtem Gepäck wenden Sie sich bitte direkt an das Unternehmen unter info@grimaldi.napoli.it.
Haustiere
Zugelassen sind Haustiere, die gemäß Verordnung (EU) 576/2013 erlaubt sind. Jedes Schiff verfügt über eine bestimmte Anzahl an Käfigplätzen; alternativ kann der Service „Haustier in der Kabine“ hinzugebucht werden. Haustiere sind in den unten aufgeführten Gemeinschaftsbereichen, Restaurants und Lounges nicht gestattet, mit Ausnahme von Blindenhunden. Hunde müssen an der Leine geführt und mit einem Maulkorb versehen sein. Der Halter ist für Futter, Hygiene und die für die Reise und die Ausschiffung im Zielland erforderlichen tierärztlichen Dokumente verantwortlich.
Die verfügbaren Preise können online eingesehen werden. Preisänderungen haben keinen Einfluss auf bereits getätigte Reservierungen. Es gibt zwei Preisarten:
Sonderpreis: Ermäßigt, nicht erstattungsfähig
Standardpreis: Voller Preis, erstattungsfähig unter den angegebenen Bedingungen
Kabinenzuweisung
Die Fluggesellschaft kann eine Kabine mit ähnlichen Eigenschaften wie die gebuchte Kabine zuweisen, auch mit einer geringeren Anzahl an Betten, vorausgesetzt, dass diese Anzahl nicht geringer ist als die Anzahl der gebuchten Passagiere, wobei die gleiche Kategorie, Größe und der gleiche Preis gewährleistet werden.
Reisedokumente
Alle Fahrgäste, auch Minderjährige und Kleinkinder, müssen einen gültigen Ausweis vorlegen. Erforderliche Dokumente:
Inlandsreisen: Personalausweis oder gleichwertiges Dokument
Reisen in den Schengen-Raum: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Reisen außerhalb des Schengen-Raums: Gültiger Reisepass
Der Beförderer haftet nicht für das Nichtaussteigen aufgrund unzureichender oder fehlerhafter Dokumente.
Einchecken und Einsteigen
Inlandsrouten: Bitte kommen Sie mindestens 1 Stunde früher an (2 Stunden mit Fahrzeug).
Schengen-Routen: Mindestens 2 Stunden im Voraus planen, mit oder ohne Fahrzeug.
Für Strecken außerhalb des Schengen-Raums (Tunesien): Der Passagier muss sich, ob mit oder ohne Fahrzeug, spätestens 4 (vier) Stunden vor Abflug zum Check-in einfinden.
Die Nichteinhaltung dieser Zeiten führt zum Verlust des Anspruchs auf Beförderung.
Internat für Minderjährige
Minderjährige müssen einen gültigen Personalausweis besitzen.
Kinder unter 14 Jahren: Müssen in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Reisen sie ohne Begleitung eines Elternteils, ist eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern sowie entsprechende Nachweise erforderlich.
Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren: Dürfen mit einer von beiden Elternteilen unterzeichneten Einverständniserklärung reisen. Die Crew übernimmt unter keinen Umständen die Obhut über den Minderjährigen.
Der Passagier ist für die zur Einreise in das Zielland erforderlichen Dokumente verantwortlich.
Unterbringung schwangerer Frauen
Ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat ist ein ärztliches Attest erforderlich, das nicht älter als sieben Tage vor Abflug sein darf. Die Einschiffung ist nicht gestattet, wenn die Geburt innerhalb von sieben Tagen nach Abflug erwartet wird oder innerhalb der letzten sieben Tage stattgefunden hat. Der Kapitän kann die Einschiffung verweigern, wenn Sicherheitsbedenken bestehen.
Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM)
Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRMs) haben Anspruch auf die gleichen Tarife und die notwendige Unterstützung, sofern ihre Bedürfnisse mindestens 48 Stunden im Voraus (24 Stunden bei teilnehmenden Linien) schriftlich an info@grimaldi.napoli.it mitgeteilt werden. Die Fluggesellschaft verpflichtet sich, Unterstützung beim Ein- und Aussteigen sowie an Bord zu leisten. Sollte ein sicheres Einsteigen oder der Transport einer Person mit eingeschränkter Mobilität nicht möglich sein, kann die Fluggesellschaft die Buchung ablehnen und eine Rückerstattung oder einen alternativen Transport garantieren. Für Reisen in Nicht-Schengen-Länder (von/nach Tunesien) ist es erforderlich, spätestens viereinhalb Stunden vor Abfahrt im Hafen einzutreffen, um ein bevorzugtes Einsteigen für Personen mit eingeschränkter Mobilität und die Zuweisung von reservierten Parkplätzen an Bord zu gewährleisten.
Fahrer
„Fahrer“ bezeichnet den Fahrer eines Nutzfahrzeugs. Die anfallenden Kosten und Dokumente müssen im Frachtbrief angegeben werden.
Fahrzeuge im Schlepptau
Pro Fahrgast ist nur ein Fahrzeug zugelassen, sofern es über gültige Zulassungspapiere verfügt. Fahrzeuge mit Waren zum Verkauf werden als Fracht befördert. Der Fahrgast ist verantwortlich für das Parken des Fahrzeugs am vorgesehenen Ort, das Abstellen des Motors, das Einlegen des Ganges, das Anziehen der Handbremse und das Verriegeln des Fahrzeugs. Die Zufahrt zur Garage während der Überfahrt ist untersagt.
Erdgas-/LPG-Fahrzeuge müssen angemeldet werden und den Vorschriften entsprechen. Für den Transport von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen (AFVs) auf bestimmten Schiffen gelten besondere Regeln (z. B. Grenzwerte für die Batterieladung von Elektrofahrzeugen).
Gepäck und verlorene Gegenstände
Jeder Passagier darf ein nicht aufgegebenes Gepäckstück (max. 56 x 45 x 25 cm) und eine kleine Tasche (Handtasche/Rucksack) kostenlos mit an Bord nehmen. Zuschläge fallen nur für zusätzliches oder sperriges Gepäck an, außer auf Konventionsrouten und sofern für Tunesien nichts anderes angegeben ist.
Wertgegenstände sollten nicht im aufgegebenen Gepäck aufbewahrt werden. Im Falle von Verlust oder Beschädigung gelten die gesetzlichen Haftungsgrenzen. Passagiere müssen Verlust oder Beschädigung ihres Gepäcks unverzüglich auf den angegebenen Wegen melden. Für Informationen oder Beschwerden zu verlorenem oder beschädigtem Gepäck wenden Sie sich bitte direkt an das Unternehmen unter info@grimaldi.napoli.it.
Haustiere
Zugelassen sind Haustiere, die gemäß Verordnung (EU) 576/2013 erlaubt sind. Jedes Schiff verfügt über eine bestimmte Anzahl an Käfigplätzen; alternativ kann der Service „Haustier in der Kabine“ hinzugebucht werden. Haustiere sind in den unten aufgeführten Gemeinschaftsbereichen, Restaurants und Lounges nicht gestattet, mit Ausnahme von Blindenhunden. Hunde müssen an der Leine geführt und mit einem Maulkorb versehen sein. Der Halter ist für Futter, Hygiene und die für die Reise und die Ausschiffung im Zielland erforderlichen tierärztlichen Dokumente verantwortlich.
Bezüglich der für Tiere zugänglichen Bereiche:
- Nach Ermessen des Purser kann ihnen auch der Zutritt zu öffentlichen Bereichen, Restaurants und Passagierlounges gestattet werden, sofern sie in einer speziellen Transportbox untergebracht sind. Blindenhunde unterliegen diesen Beschränkungen nicht. Hunde und Katzen sind in den Passagierlounges erlaubt, sofern sie in einer speziellen Transportbox untergebracht sind. Die Transportbox muss gut belüftet, wasserdicht und robust sein und dem Tier ermöglichen, bequem zu sitzen, sich umzudrehen und hinzulegen.
- Um die Mitnahme von Hunden und Katzen in die Hütten zu ermöglichen, wird empfohlen, eine gültige Bescheinigung über die ordnungsgemäße Flohbehandlung vorzulegen. Diese kann bereits in den erforderlichen Reisedokumenten (z. B. Impfpass oder Heimtierausweis) enthalten sein. Ohne diese Bescheinigung dürfen Hunde aus Gründen der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit nur in dafür vorgesehenen Zwingern mitreisen.
Für die Unterbringung von Haustieren erforderliche Unterlagen:
- Für Inlandsreisen ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich; außerdem müssen Hunde im Hunderegister eingetragen sein.
- Für den Transport zwischen Ländern des Schengen-Raums oder von einem Schengen-Land in ein Nicht-Schengen-Land (Spanien, Griechenland): ist ein gültiger Heimtierpass erforderlich.
- Für die Beförderung aus einem Drittland oder -gebiet in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (Tunesien): sind das EU-Gesundheitszeugnis und die EU-Erklärung gemäß dem in der Verordnung (EU) Nr. 577/2013 festgelegten Muster erforderlich.
Währung
Die Bordwährung ist der Euro. Ein Geldwechsel ist nicht möglich, und Schecks werden nicht akzeptiert.
Versicherung
Die Fluggesellschaft verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Umfassende Policen für medizinische Kosten, Stornierungen, Gepäck und Fahrzeugschäden sind erhältlich. Weitere Informationen finden Sie unter www.grimaldi-lines.com/it/assicurazione-nobis/ .
Stornierung des Tickets durch den Passagier
Stornierungen müssen schriftlich an info@grimaldi.napoli.it mitgeteilt werden. Die Rückerstattungsbedingungen variieren je nach Tarif (Spezial oder Standard) und Zeitpunkt der Stornierung. Bei näher rückendem Abflugtermin können die Stornogebühren bis zu 100 % betragen. Einige Leistungen (Mahlzeiten, Haustiere in der Kabine, Shuttlebus) sind bis zu einem gewissen Grad erstattungsfähig.
Fahrkartenänderung durch den Passagier
Fahrgäste können Änderungen (Datum, Uhrzeit, Strecke, Fahrgäste, Fahrzeuge, Unterkünfte, Serviceleistungen) gegen eine Änderungsgebühr und/oder gegebenenfalls eine Fahrpreisanpassung anfragen. Für Tickets, die im Rahmen von Sonderaktionen erworben wurden, können Einschränkungen gelten. Für Änderungen und weitere Informationen kontaktieren Sie bitte info@grimaldi.napoli.it.
Reiseverspätungen oder -stornierungen
Bei Verspätungen oder Stornierungen hält sich der Beförderer an die EU-Verordnung 1177/2010 und bietet Unterstützung, Informationen und gegebenenfalls alternative Beförderung oder Erstattung an. Bei verspäteter Ankunft kann eine Entschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden. MeTour.it übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Verspätungen oder Stornierungen seitens des Beförderers und kann hierfür nicht haftbar gemacht werden. Bei Verspätungen, Stornierungen, Beschwerden oder Erstattungsanfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Beförderer unter info@grimaldi.napoli.it.
Beschwerden
Beschwerden müssen innerhalb von zwei Monaten nach Reiseantritt per E-Mail, Einschreiben oder Post gemäß den Anweisungen auf der Website des Beförderers eingereicht werden. Bei ausbleibender oder unbefriedigender Antwort kann der Fahrgast außergerichtliche Schritte einleiten oder sich an die Transportaufsichtsbehörde wenden. Für Beschwerden oder Rückerstattungen kontaktieren Sie das Unternehmen bitte direkt unter info@grimaldi.napoli.it.
Streitbeilegung
Streitigkeiten müssen direkt an das Unternehmen Grimaldi Lines gerichtet werden, das das Ticket und die Leistung ausgestellt hat, und können durch außergerichtliche Verfahren der Transportaufsichtsbehörde beigelegt werden. In bestimmten Fällen ist ein obligatorischer Schlichtungsversuch erforderlich, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden kann. MeTour.it übernimmt keinerlei Verantwortung oder Mithaftung.
Daten, die gemäß Gesetzesdekret Nr. 38 vom 11.05.2020 erforderlich sind
Bei der Buchung müssen Passagiere ihren Nachnamen, Vornamen, ihre Nationalität, ihr Geburtsdatum, ihr Geschlecht, ihre Personalausweisnummer (für Flüge außerhalb des Schengen-Raums), ihre Mobiltelefonnummer und ihre E-Mail-Adresse angeben. Die Angabe eines Notfallkontakts oder eines besonderen Hilfebedarfs ist optional. Die Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Haftungsausschluss
MeTour.it tritt ausschließlich als Vermittler für den Verkauf von Tickets für die von Grimaldi Lines angebotenen Seetransportleistungen auf. Daher übernimmt MeTour.it keine Verantwortung für die Organisation, Durchführung und/oder Qualität der Transportleistung sowie für etwaige Störungen, Verspätungen, Stornierungen, Unfälle, Schäden, Gepäckverlust, Beschwerden oder sonstige Beeinträchtigungen, die vor, während oder nach der Reise auftreten können. Bei Streitigkeiten, Entschädigungsansprüchen oder Beschwerden bezüglich der erworbenen Leistung muss sich der Fahrgast ausschließlich an Grimaldi Lines als Beförderer, Ticketaussteller und Eigentümer der eingesetzten Schiffe wenden. MeTour.it haftet unter keinen Umständen, weder direkt noch indirekt, für die Folgen solcher Ereignisse.
Schlussbemerkung:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gemäß der geltenden Gesetzgebung aktualisiert wurden, sind integraler Bestandteil des kommerziellen Angebots von MeTour.it für Grimaldi Lines-Tickets. Weitere Informationen und Aktualisierungen finden Sie auf den offiziellen Websites www.grimaldi-lines.com und www.minoan.gr/it .
PASSAGIERRECHTE:
ZUSAMMENFASSUNG DER BESTIMMUNGEN ÜBER DIE RECHTE VON PASSAGIEREN AUF SEE- UND BINNENWASSERWEG
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Fahrgastrechte auf See gemäß Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 für Fahrgäste der Transportdienstleistungen von Grimaldi Lines, die über MeTour.it erworben werden können. Diese Zusammenfassung hat keine Rechtsverbindlichkeit, bietet aber einen klaren und prägnanten Überblick über die wichtigsten Fahrgastrechte. Den vollständigen Text und alle Rechtsvorschriften finden Sie in der EU-Verordnung 1177/2010 unter folgendem Link: https://www.grimaldi-lines.com/wp-content/uploads/2019/05/regolamentoUE1177.pdf
Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
Die Verordnung über die Rechte von Fahrgästen auf See- und Binnenwasserstraßen gilt ab dem 18. Dezember 2012 und garantiert in folgenden Fällen einen Mindestkatalog an Rechten:
Personenbeförderungsdienste mit einem Abfahrtshafen in einem EU-Mitgliedstaat.
Passagierdienste, die von Unionsfluggesellschaften durchgeführt werden und von einem Hafen in einem Drittland abfahren und in einem Mitgliedstaat ankommen.
Kreuzfahrten mit Einschiffungshafen in einem EU-Mitgliedstaat.*
*Kreuzfahrtpassagiere haben keine bestimmten Rechte (z. B. Anspruch auf alternative Beförderung oder Erstattung im Falle einer Stornierung oder Verspätung der Abfahrt) oder finanzielle Entschädigung bei Verspätungen der Ankunft.
Ausgenommen sind Schiffe mit weniger als 12 Passagieren, Kurzstreckenfahrten unter 500 Metern, historische Schiffe ohne mechanischen Antrieb, Schiffe mit kleiner Besatzung sowie bestimmte Strecken, die Sonderregelungen unterliegen. Einige Mitgliedstaaten können zudem bestimmte Schiffe oder Dienstleistungen ausschließen, sofern sie durch nationale Rechtsvorschriften gleichwertige Rechte gewährleisten.
Recht auf Information
Passagiere haben Anspruch auf:
Klare und ausreichende Informationen während der gesamten Reise, einschließlich der Kontaktdaten der nationalen Kontrollstellen und der Zugangsbedingungen für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.
Im Falle einer Annullierung oder Verspätung des Abflugs müssen die Passagiere innerhalb von 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit informiert werden und über die Abflug- und Ankunftszeiten auf dem Laufenden gehalten werden, sobald diese verfügbar sind.
Recht auf nichtdiskriminierende Vertragsbedingungen
Eine direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Passagiers oder des Sitzes des Beförderers oder des Ticketverkäufers in der EU ist unzulässig.
Recht auf Unterstützung im Falle von Verspätung oder Annullierung
Bei einer Verspätung der Abfahrt von mehr als 90 Minuten oder bei Ausfall der Verbindung haben die Fahrgäste Anspruch auf:
Snacks, Mahlzeiten oder Getränke, die der Wartezeit angemessen sind.
Wenn eine oder mehrere Übernachtungen erforderlich sind, muss die Fluggesellschaft eine geeignete Unterkunft (an Bord oder an Land) sowie einen Transport zwischen dem Terminal und dem Unterkunftsort bereitstellen.
Ausnahmen: Bei Verspätungen oder Annullierungen aufgrund von Wetterbedingungen, die die Sicherheit des Schiffes gefährden, besteht kein Anspruch auf kostenlose Unterbringung. Ebenso besteht kein Anspruch auf Unterstützung, wenn der Fahrgast vor dem Ticketkauf über die Annullierung oder Verspätung informiert wurde oder die Verspätung vom Fahrgast selbst verschuldet wurde.
Recht auf alternative Beförderung und Rückerstattung
Im Falle einer Verspätung von mehr als 90 Minuten oder einer Annullierung kann der Fahrgast zwischen folgenden Optionen wählen:
Alternativer Transport zu Ihrem endgültigen Zielort, so schnell wie möglich und ohne zusätzliche Kosten.
Rückerstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls kostenlose Rückfahrt zum Ausgangspunkt der Reise.
Recht auf finanzielle Entschädigung bei verspäteter Ankunft
Bei verspäteter Ankunft am endgültigen Zielort kann der Passagier eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Ticketpreises verlangen, wenn die Verspätung folgende Zeiträume überschreitet:
1 Stunde für Leistungen bis zu 4 Stunden.
2 Stunden für Leistungen zwischen 4 und 8 Stunden.
3 Stunden für Leistungen zwischen 8 und 24 Uhr.
6 Stunden für Leistungen über 24 Stunden.
Bei einer noch längeren Verspätung (doppelt so lange wie oben angegeben) erhöht sich die Entschädigung auf 50 % des Ticketpreises.
Ausnahmen: Der Beförderer ist nicht zur Entschädigung verpflichtet, wenn er nachweist, dass die Verspätung auf Wetterbedingungen zurückzuführen ist, die die Sicherheit des Schiffes gefährden, oder auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände.
Rechte von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität (PRM)
Zusätzlich zu den allgemeinen Rechten profitieren PMRs von:
Recht auf diskriminierungsfreien Zugang: Reservierungen, Tickets oder die Verweigerung des Boardings werden nicht aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität gewährt (außer aus Sicherheitsgründen oder aufgrund baulicher Gegebenheiten des Schiffes/Hafens). Im Falle einer Boardingverweigerung kann die betroffene Person, sofern sie eine Reservierung hatte und ihre Bedürfnisse mitgeteilt hat, zwischen einer Rückerstattung oder einem alternativen Transport wählen.
Für PMR-Tickets fallen keine zusätzlichen Gebühren an: Die Fahrpreise sind die gleichen wie für andere Fahrgäste.
Diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen: Fluggesellschaften und Terminalbetreiber legen Bedingungen fest, die einen gleichberechtigten Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen gewährleisten.
Kostenlose Unterstützung an Bord und in Häfen: PRMs müssen den Beförderer bei der Buchung oder mit ausreichendem Vorlauf (mindestens 48 Stunden) über ihren Bedarf informieren und zur vereinbarten Zeit eintreffen.
Entschädigung für Schäden an Mobilitätsausrüstung: Wird Mobilitätsausrüstung durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Beförderers oder Terminalbetreibers beschädigt oder geht sie verloren, hat der PRM Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts oder der Reparaturkosten.
Recht auf Einreichung einer Beschwerde
Passagiere können innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum, an dem die Leistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen, eine Beschwerde beim Beförderer oder Terminalbetreiber einreichen. Der Beförderer muss innerhalb eines Monats mitteilen, ob die Beschwerde angenommen, abgelehnt oder geprüft wird, und innerhalb von zwei Monaten eine endgültige Antwort erteilen.
Bei Unzufriedenheit können sich Passagiere an die nationale Stelle wenden, die für die Durchsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 zuständig ist.
Nationale Strafverfolgungsbehörden
In jedem Mitgliedstaat ist eine nationale Behörde für die Durchsetzung der Verordnung zuständig. In Italien überwacht die Transportregulierungsbehörde (ART) die Einhaltung der Fahrgastrechte. Sie erreichen die ART über folgende Kontaktdaten:
Website: www.autorita-trasporti.it
Einschreiben: Via Nizza, 230 – 10126 Turin
PEC: pec@pec.autorita-trasporti.it
E-Mail: art@autorita-trasporti.it
Ausnahmen und zusätzliche Hinweise
Auf der Strecke Civitavecchia–Olbia (und umgekehrt) werden die Abfahrten vom 31. Oktober 2019 bis zum 31. Mai 2022 von einer anderen Reederei durchgeführt. Für Unterstützung, Informationen und Beschwerden zu diesem Service wenden Sie sich bitte direkt an die Reederei. https://www.grimaldi-lines.com/wp-content/uploads/2019/05/regolamentoUE1177.pdf
Hinweis: Diese Zusammenfassung, erstellt gemäß Artikel 23 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010, hat keine Rechtskraft. Weitere Informationen finden Sie im vollständigen Text unter folgender Webadresse: https://www.grimaldi-lines.com/wp-content/uploads/2019/05/regolamentoUE1177.pdf
SICHERHEITSSTANDARDS UND ZERTIFIKATE
Die Sicherheit an Bord der Ro-Pax-Schiffe von Grimaldi Euromed SpA wird durch Zertifizierungen gewährleistet, die nach regelmäßigen Inspektionen durch die Hafenbehörden und die Klassifikationsgesellschaft (RINA) ausgestellt werden.
Alle Fähren verkehren unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften und -kriterien hinsichtlich des Schutzes des menschlichen Lebens auf See und der Meeresverschmutzung.
Die wichtigsten Zertifikate, mit denen jede Fähre der Grimaldi Euromed SpA ausgestattet ist, sind:
Sicherheitsmanagementzertifikat mit der Bezeichnung DOC (Document of Compliance)
Sicherheitsmanagement-Zertifikat (SMC-Klassenzertifikat)
Sicherheitszertifikat für den Personentransport
Gesetzesdekret 37/20 Bescheinigung
Sicherheitszertifikat (ISPS)
Umweltverschmutzungsverhütungszertifikat
Zertifikat für Borddienstleistungen
Für alles, was hier nicht aufgeführt ist, konsultieren Sie bitte direkt die Website von Grimaldi Lines : https://www.grimaldi-lines.com/
Diese Seite mit Bedingungen, Fluggastrechten und Zertifizierungen wurde zuletzt am 8. Dezember 2024 aktualisiert.
