Allgemeine Geschäftsbedingungen – Valtur

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Valtur Villages (NICOLAUS-GRUPPE)
Nachfolgend finden Sie eine überarbeitete, klarere und optimierte Version der Allgemeinen Verkaufsbedingungen für touristische Dienstleistungen und Pakete der Nicolaus-Gruppe (Marken Valtur, Nicolaus und Turchese), ohne dass im Vergleich zum Originaltext Inhalte weggelassen oder weggelassen werden die Klauseln, die regulatorischen Verweise und die darin enthaltenen Bestimmungen. Die auf MeTour.it veröffentlichte Version ist mit Stand vom 30.12.2024 aktualisiert und stellt einen integralen Bestandteil des Buchungsvertrags dar. Vollständiger Text unter https://storage.googleapis.com/cmsattachments/cmssite/3/3-vtconditioni-generaliw24_1726148171.pdf
Nicolaus SpA , eine Alleinaktionärsgesellschaft, die der Leitung und Koordination der Erregi Holding srl unterliegt, mit folgenden Unternehmensdaten:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – Steuernummer: 01517830749
Lizenznr.: 239 vom 28.05.1999
REA: 70077 – Handelsregister-Nr. von BRINDISI n. 01517830749
Stammkapital: Euro 100.000,00 voll eingezahlt
Inhalt des Kaufvertrags für ein Pauschalangebot
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das in den Katalogen und auf den Websites enthaltene Dokument „Partire Informati“ sowie die Beschreibung der erworbenen Dienstleistung oder des erworbenen Reisepakets sind integraler Bestandteil des Reisevertrags. Diese Dokumente sind im Katalog (oder in einem separaten Reiseprogramm), in den Fernbuchungssystemen, auf der Website www.valtur.com und in der Buchungsbestätigung (Kontoauszug) enthalten.
Die Buchungsbestätigung wird dem Reisenden von Nicolaus Tour über das Reisebüro (Behörde) MeTour.it zugesandt, und der Reisende hat das Recht, sie von derselben Agentur zu erhalten. Mit der Unterzeichnung des Angebots für den Verkauf einer einzelnen Dienstleistung oder eines touristischen Pakets erklärt der Reisende, dass er sowohl für sich selbst als auch für die Subjekte, für die er die „All-Inclusive“-Leistung in Anspruch nimmt, sowohl den Reisevertrag in seiner geregelten Fassung gelesen und akzeptiert hat diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Dokument „Partire Informati“.

1. Gesetzgebungsquellen
Der Verkauf von Reisepaketen und damit verbundenen touristischen Dienstleistungen, wobei die Dienstleistungen sowohl national als auch international erbracht werden müssen, unterliegt dem Tourismusgesetz (Gesetzesdekret 79/2011, geändert durch das Gesetzesdekret 62/2018 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302) und die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bezüglich Transport und Mandat, soweit anwendbar.
Verträge, die ausschließlich eine einzelne touristische Dienstleistung (Beförderung, Aufenthalt oder andere Dienstleistung) betreffen und nicht als „touristisches Paket“ konfiguriert werden können, genießen nicht den Schutz der EU-Richtlinie 2015/2302. Der Verkäufer oder Vermittler, der eine einzelne touristische Dienstleistung vermittelt, ist verpflichtet, die mit der Dienstleistung verbundenen Dokumente auszustellen, aus denen der gezahlte Betrag hervorgeht, und kann nicht als Veranstalter der Reise angesehen werden.
Für Verträge über die Erbringung einer Beförderungsleistung gelten die von den einzelnen Anbietern (Fluggesellschaften, Schifffahrt, Bahnen, Autovermietungen, Busse) festgelegten Bedingungen, die auf den Websites und/oder auf den offiziellen Kanälen der jeweiligen Anbieter einsehbar sind.

2. Verwaltungsregime
Der Veranstalter und der Verkäufer, an die sich der Reisende wendet, müssen zur Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeit gemäß den geltenden Rechtsvorschriften befugt sein. Sie sorgen vor Vertragsschluss für:
Einzelheiten zur Berufshaftpflichtversicherung von Nicolaus Tour (siehe technische Datenblätter in den Katalogen und auf den Websites).
Die Einzelheiten aller anderen Garantiebestimmungen, sofern im Preis enthalten (z. B. Reiseunterstützung, Erstattung medizinischer Kosten, verlorenes oder verspätetes Gepäck).
Informationen zu optionalen Policen, die erworben werden können, beispielsweise zur Abdeckung von Stornogebühren, auch bei Stornierungen aufgrund einer Covid-19-Infektion.
Im Falle des Verkaufs einer Pauschalreise die Einzelheiten der Garantie gegen das Insolvenz- oder Konkursrisiko des Veranstalters (und gegebenenfalls des Zwischenverkäufers, der Zahlungen vom Reisenden erhält).

3. Definitionen
Für die Zwecke des Pauschalreisevertrags im Sinne von Art. 33 des Gesetzesdekrets 62/2018:
Touristischer Service:
a) Personenbeförderung
b) Unterbringung (nicht Bestandteil der Personenbeförderung und nicht zu Wohnzwecken, auch nicht im Zusammenhang mit Langzeitsprachkursen)
c) Vermietung von Autos oder anderen Kraftfahrzeugen (Beantragung eines Führerscheins der Kategorie A)
d) Alle anderen touristischen Dienstleistungen, die nicht zu den vorherigen gehören
Touristisches Paket: Kombination von mindestens zwei Arten von touristischen Dienstleistungen zum Zweck derselben Reise oder desselben Urlaubs unter den Bedingungen des Artikels. 4 unten.
Pauschalreisevertrag: der Vertrag über alle in der Pauschalreise enthaltenen touristischen Dienstleistungen.
Beginn des Reisepakets: Beginn der Ausführung der im Paket enthaltenen touristischen Dienstleistungen.
Gewerblich: öffentliche oder private natürliche/juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit als Veranstalter, Verkäufer oder Anbieter touristischer Dienstleistungen auftritt.
Veranstalter: der Gewerbetreibende, der Reisepakete zusammenstellt und direkt oder über andere Gewerbetreibende verkauft oder die Daten des Reisenden an einen anderen Gewerbetreibenden weitergibt.
Verkäufer oder Vermittler: der Gewerbetreibende außer dem Veranstalter, der die vom Veranstalter zusammengestellten Dienstleistungen oder Pakete verkauft oder zum Verkauf anbietet.
Reisender: jeder, der einen Vertrag abschließen will oder abschließt, der in den Anwendungsbereich des Gesetzes über Verträge im organisierten Tourismus fällt.
Niederlassung: im Sinne von Art. 8, Brief. e) des Gesetzesdekrets 59/2010.
Dauerhafte Unterstützung: jedes Tool, das es dem Reisenden oder Fachmann ermöglicht, Informationen über einen langen Zeitraum aufzubewahren und unverändert zu reproduzieren.
Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände: Situation, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegt, die sich darauf beruft, mit unvermeidbaren Folgen, selbst wenn angemessene Maßnahmen ergriffen werden.
Vertragswidrigkeit: Nichterfüllung der im Paket enthaltenen touristischen Leistungen.
Verkaufsstelle: jeder physische Standort oder jede Einzelhandelswebsite, einschließlich Online- und Telefonverkaufstools, die als einziger Vertriebskanal präsentiert werden.
Rückkehr: Rückkehr des Reisenden zum Abreiseort oder einem anderen vereinbarten Ort.
Höhere Gewalt: ein unvorhersehbares, unabwendbares und unabwendbares Ereignis, das die Partei von der Leistung entbindet.

4. Begriff des touristischen Pakets
Unter einem touristischen Paket versteht man die Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen zum Zweck derselben Reise oder desselben Urlaubs im Sinne der Kunst. 33 des Tourismusgesetzes (Gesetzesdekret 62/2018) und der nachfolgenden Kunst. 4, wenn:
Die Dienstleistungen werden von einem einzigen Fachmann vor einem einzigen Vertrag zusammengefasst.
Oder, wenn auch mit separaten Verträgen, werden die Leistungen an einer einzigen Verkaufsstelle erworben, zu einem Pauschalpreis angeboten oder als „Paket“ beworben.
Die Kombination einer einzigen Dienstleistungsart der Art „a), b), c)“ mit einer oder mehreren Leistungen der Art „d)“ stellt kein Paket dar, wenn letztere nicht mindestens 25 % des Gesamtwertes ausmachen und nicht als wesentliches Element beworben werden oder wenn sie erst nach Beginn der ersten touristischen Leistung ausgewählt und erworben werden.

5. Inhalt des Pauschalreisevertrags – Kaufvorschlag und bereitzustellende Unterlagen
Bei Abschluss des Pauschalreisevertrags oder so bald wie möglich danach stellt der Veranstalter oder Verkäufer dem Reisenden eine Kopie oder Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung, die die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) enthält. Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume oder aus der Ferne ausgehandelt werden, erfolgt die Kopie oder Bestätigung auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger.
Der Pauschalreisevertrag begründet das Recht auf Zugriff auf den im Artikel genannten Garantiefonds. 21, ausschließlich für touristische Pakete.

6. Informationen für Reisende in Reisepaketen
Vor Abschluss des Vertrages oder eines entsprechenden Angebots stellen der Veranstalter und der Verkäufer dem Reisenden das Standardinformationsformular (Anhang A des Tourismusgesetzes) sowie Informationen über Folgendes zur Verfügung:
Hauptmerkmale der Dienstleistungen (Ziele, Reiserouten, Daten, Unterkunft, Transport, Mahlzeiten, Besichtigungen, Sprache der Dienstleistungen, Eignung für Personen mit eingeschränkter Mobilität).
Handelsname und geografische Adresse des Veranstalters und, falls vorhanden, des Verkäufers, mit Telefonnummern und E-Mail.
Gesamtpreis des Pakets, einschließlich Steuern und Gebühren sowie Zahlungsmethoden.
Mindestteilnehmerzahl erforderlich, Frist für eine etwaige Stornierung.
Informationen zu Reisepässen, Visa, Gesundheitsformalitäten, jederzeitiger Rücktrittsmöglichkeit vor Reiseantritt unter Erstattung angemessener Kosten sowie zur optionalen oder verpflichtenden Vereinbarung einer Rücktritts- oder Assistanceversicherung.
Deckung im Falle von Insolvenz und Konkurs (Art. 47 Gesetzesdekret 79/2011).
Vor Reiseantritt teilen der Veranstalter und der Verkäufer dem Reisenden die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens mit, sofern diese noch nicht bekannt ist.
Die technischen Informationen zu den rechtlichen Verpflichtungen, denen der Reiseveranstalter Nicolaus Tour unterliegt (z. B. Genehmigungen, Garantien, Richtlinien, Kataloggültigkeit, Preisanpassungskriterien), sind in den technischen Datenblättern enthalten, die in den Katalogen, in Nicht-Katalog-Programmen oder enthalten sind auf den Webseiten.
Wenn Nicolaus Tour touristische Leistungen veröffentlicht, die nicht als Pauschalangebot zusammengestellt werden können, gelten nicht die Vorschriften über den organisierten Tourismus, sondern die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

7. Zahlungen
Bei der Unterzeichnung des Kaufvorschlags für eine Einzelleistung oder ein Touristenpaket sind die praktische Verwaltungsgebühr und/oder eine Anzahlung auf den Preis sowie etwaige Gebühren für Versicherungsgarantien zu zahlen. Der Restbetrag muss innerhalb der von Nicolaus Tour im Katalog, auf der Telebuchungsseite oder in der Buchungsbestätigung angegebenen Frist beglichen werden.
Bei Buchungen nach dem vereinbarten Restbetrag ist der Gesamtbetrag sofort zu begleichen.
Wenn die fälligen Beträge nicht innerhalb der Fristen eingehen, führt dies zur automatischen Kündigung des Vertrags mit der Anwendung von Rücktrittsstrafen (Art. 10.3) und der Veranstalter kann die Beträge als Vertragsstrafe einbehalten.

8. Preis
Der Preis der einzelnen Dienstleistung oder des Pakets ist der im Katalog, im Nicht-Katalogprogramm, auf der Website oder in der Buchungsbestätigung angegebene Preis.
Im Falle einer Pauschalreise kann der Preis nur aufgrund von Abweichungen in folgenden Bereichen nach oben oder unten variieren:
Versandkosten, Treibstoff, Spediteurersatz.
Zölle und Steuern auf Luftverkehr, Häfen und Flughäfen.
Es gelten die Wechselkurse.
Die Änderung ist bis 21 Tage vor Reiseantritt möglich, spätestens jedoch bis maximal 8 % des ursprünglichen Preises. Über diese Grenze hinaus kann der Reisende zurücktreten. Im Falle einer Preissenkung hat der Veranstalter das Recht, Verwaltungskosten abzuziehen.
Im Preis sind die Praxisverwaltungsgebühr, die Teilnahmegebühr, Versicherungskosten, Visa, Steuern sowie etwaige obligatorische oder optionale Zuschläge enthalten.
Die im Katalog angegebenen Preise sind Richtpreise und können online auf der Website www.valtur.com variieren.

9. Änderung des Reisepakets vor der Abreise
Der Veranstalter kann unwesentliche Vertragsbedingungen einseitig ändern, indem er den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) darüber informiert.
Wenn der Veranstalter vor Reiseantritt eine wesentliche Änderung eines oder mehrerer wesentlicher Elemente oder eine Preiserhöhung um mehr als 8 % vornehmen muss, kann der Reisende:
Akzeptieren Sie die Änderung.
Heben Sie ab, ohne dass Abhebungsgebühren anfallen, und erhalten Sie ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzpaket.
Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung der gezahlten Beträge.
Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Stornierung auf der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl oder auf unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen beruht, die vor Beginn der Pauschalreise mitgeteilt wurden. Im Falle einer Stornierung, die nicht auf diese Umstände zurückzuführen ist, erstattet der Veranstalter einen Betrag in Höhe des Doppelten des erhaltenen Betrags.

10.1 Rücktritt des Reisenden
Der Reisende kann ohne Vertragsstrafe vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn:
Preiserhöhung über 8 %.
Wesentliche Änderung der Vertragsbestandteile.
Unfähigkeit, zuvor akzeptierte spezifische Wünsche zu erfüllen.
Tritt der Reisende aus anderen, auch unvorhergesehenen Gründen (Krankheit, Stornierung des Urlaubs, Arbeitsausfall) zurück, gelten die üblichen Strafen:
Bis zu 30 Tage. Arbeitszeiten vor der Abreise: 10 % Strafe
Von 29 bis 21 Tagen. Arbeitszeit: 30 % Strafe
Von 20 bis 14 Tagen. Arbeitszeit: 50 % Strafe
Von 13 bis 3 Tagen. Arbeitszeit: 75 % Strafe
Nach Ablauf dieser Frist: 100 % Vertragsstrafe
Praxisverwaltungsgebühren, Versicherungen, Steuern und Zuschläge werden immer in voller Höhe berechnet.
Keine Rückerstattung bei Nichterscheinen oder Reiseunterbrechungen, die nicht vom Veranstalter verursacht wurden. Bei Sonderangeboten, in der Hochsaison und bei nicht erstattungsfähigen Vorzugstarifen für den Transport können die Strafen strenger ausfallen. Alle restriktiveren Bedingungen werden vor der Bestätigung mitgeteilt.
Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände: Wenn sie am Bestimmungsort eintreten und erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung der Pauschalreise oder Beförderung haben, hat der Reisende Anspruch auf einen kostenfreien Rücktritt und eine Rückerstattung, jedoch nicht auf eine zusätzliche Entschädigung.

10.2 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann entschädigungslos zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (Mitteilung innerhalb der festgelegten Fristen) oder wenn unabwendbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen.
Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, hat der Reisende, außer bei Pauschalreisen mit Sonderkonditionen, ein Widerrufsrecht innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss. Der Widerruf gilt nicht bei Fernabsatzverträgen (z.B. Website).

11. Haftung des Veranstalters für fehlerhafte Ausführung und eintretende Unmöglichkeit bei der Ausführung – Pflichten des Reisenden und Rechtzeitigkeit der Reklamation
Der Veranstalter ist für die Erbringung der in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen verantwortlich, es sei denn, er kann nachweisen, dass die Nichterfüllung auf den Reisenden oder unvorhersehbare und unvermeidbare Dritte oder auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Der Reisende muss etwaige Vertragswidrigkeiten unverzüglich beanstanden. Schafft der Veranstalter keine Abhilfe, hat der Reisende, außer im Falle eines Ausschlusses, das Recht auf Preisminderung oder Schadensersatz.
Sollte sich im Zuge der Durchführung ein wesentlicher Teil der Leistungen als unmöglich erweisen, bietet der Veranstalter gleichwertige oder höherwertige Alternativlösungen bzw. bei schlechterer Qualität eine Preisminderung an. Wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine Rückerstattung und Erstattung der Differenzen.

12. Substitutionen und praktische Variation
Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag auf einen Dritten übertragen, indem er den Veranstalter mindestens 7 Werktage vor Reiseantritt darüber informiert, sofern der Übernehmer alle Bedingungen für die Inanspruchnahme der Leistungen erfüllt.
Für Zahlungen und Mehrkosten haften Übertragender und Übernehmer gemeinsam. Bei Änderungen von Namen, Zimmern, Daten, Reisezielen können Verwaltungskosten anfallen (im Allgemeinen 30 € nur für den Aufenthalt, 50 € für Pakete mit Charterflug oder Schiff). Größere Änderungen werden als Rücktritt behandelt.

13. Pflichten des Reisenden
Der Reisende muss:
Sie müssen im Besitz der für das Reiseziel erforderlichen Ausweisdokumente, Visa und Gesundheitszeugnisse sein.
Informieren Sie sich über Einreiseformalitäten, gesellschaftspolitische, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen des Ziellandes ( www.viaggiaresicuri.it ).
Beachten Sie die Vorsichts- und Sorgfaltsregeln sowie die örtlichen Vorschriften. Gefährliches oder nicht regelkonformes Verhalten kann zum Verweis aus der Einrichtung ohne Rückerstattung führen.
Informieren Sie den Veranstalter vorab über besondere Umstände (Schwangerschaft, Behinderung, Unverträglichkeiten) und erteilen Sie Ihr Einverständnis zur Verarbeitung bestimmter Daten.
Stellen Sie Kontakte (E-Mail, Mobiltelefon) bereit, um Informationen und Unterstützung zu erhalten.
Bereitstellung von Unterlagen und Informationen, die es dem Veranstalter ermöglichen, seine Abtretungsrechte gegenüber verantwortlichen Dritten geltend zu machen.

14. Hotelklassifizierung
Die Hotelklassifizierung erfolgt auf Grundlage der Angaben der Behörden des Gastlandes. In Ermangelung einer offiziellen Klassifizierung stellt der Veranstalter eine indikative Bewertung zur Verfügung, um dem Reisenden eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.

15. Haftungsregelung
Der Veranstalter haftet für Schäden, die dem Reisenden durch Nichteinhaltung entstehen, es sei denn, das Ereignis wurde durch den Reisenden, unabhängige Dritte, unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt oder unvorhersehbare oder unvermeidbare Umstände verursacht. Der Verkäufer haftet nicht für die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Reise, sondern nur für die Verpflichtungen, die sich aus seiner Rolle als Vermittler ergeben.
Nicolaus Tour übernimmt keine Haftung für vom Reisenden vor Ort erworbene Leistungen, die nicht im Paket enthalten sind (z. B. Zusatzausflüge).

16.Haftungsausschluss von MeTour.it
Wichtig: MeTour.it fungiert ausschließlich als Vermittler beim Verkauf von Aufenthalten, Paketen und touristischen Dienstleistungen der Nicolaus-Gruppe (Valtur, Nicolaus, Turchese). Daher übernimmt MeTour.it keine Verantwortung für die Organisation, Durchführung oder Qualität der vom Veranstalter (Nicolaus Tour) erbrachten Dienstleistungen, noch für eventuelle Unzulänglichkeiten, Stornierungen, Verspätungen, Gepäckverlust, Unfälle oder andere Unannehmlichkeiten. Der Reisende muss sich bei Beschwerden, Rückerstattungs- oder Schadensersatzansprüchen direkt an Nicolaus Tour wenden. MeTour.it kann unter keinen Umständen direkt oder indirekt für die Folgen solcher Ereignisse verantwortlich gemacht werden.

17. Entschädigungsgrenzen für Pauschalreisen und Beschränkung
Die Schadensersatz- und Verjährungsfristen richten sich nach den Artikeln. 43 und 46 des Tourismusgesetzes und internationaler Übereinkommen, mit gegenseitigen Abzügen im Falle von Ermäßigungen und Entschädigungen, die durch unterschiedliche Vorschriften gewährt werden.
Preisnachlass oder Schadensersatz bei Vertragsänderungen oder Ersatzpaket: Verjährungsfrist 2 Jahre ab Rückgabedatum.
Personenschäden: Verjährungsfrist 3 Jahre.

18. Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter über den Verkäufer
Der Reisende kann Beschwerden oder Anfragen an den Verkäufer richten, der diese an den Veranstalter weiterleitet. Als Eingangsdatum beim Verkäufer gilt auch für den Veranstalter.

19. Mitwirkungspflicht
Im Falle von Schwierigkeiten leistet der Veranstalter dem Reisenden angemessene Hilfe (Informationen über Gesundheitsdienste, örtliche Behörden, konsularische Unterstützung, alternative Lösungen) und verlangt möglicherweise einen angemessenen Kostenbeitrag, wenn das Problem auf den Reisenden zurückzuführen ist.

20. Versicherung gegen Reiserücktritts- und Rückführungskosten
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung gegen Annullierungskosten, Unfälle, Krankheiten und Rückführung. Die Bedingungen der Policen sind in den dem Reisenden zur Verfügung gestellten Katalogen, Websites und Angeboten verfügbar.

21. Alternative Instrumente zur Streitbeilegung
Der Veranstalter kann unter Angabe der Art und Wirkung alternative Streitbeilegungssysteme (ADR) vorschlagen.

22. Garantien für den Reisenden – ASTOI-Fonds
Pauschalverträge für Touristen sind durch Garantien für die Insolvenz oder den Konkurs des Veranstalters oder Verkäufers abgesichert, um den gezahlten Preis zurückzuerstatten und die Rückgabe zu garantieren. Diese Garantien gelten nur für touristische Pakete, nicht für einzelne Leistungen.
Nicolaus Tour ist Mitglied des ASTOI-Fonds zum Schutz von Reisenden ( www.fondoastoi.it ), dessen Einzelheiten im Katalog, auf der Website und in den Dokumenten zur Pauschalreise angegeben sind.

23. Betriebsänderungen und Sondersituationen
Dienste, Fahrpläne, Fluggesellschaften und Flughäfen können betrieblichen Änderungen unterliegen. Der Reisende wird gebeten, sich 48 bis 24 Stunden vor Abflug bei der Agentur über etwaige Änderungen zu informieren.
Schwangere werden grundsätzlich auf Flügen bis zur 28. Woche mit einem Attest akzeptiert, darüber hinaus können zusätzliche ärztliche Atteste erforderlich sein oder die Beförderung verweigert werden.
Der Veranstalter informiert den Reisenden über die Identität des tatsächlichen Luftfahrtunternehmens gemäß EG-Verordnung 2111/2005.

24. Altersbeschränkungen
Die Vertragsbedingungen bezüglich der Altersgrenzen richten sich nach dem Alter des Kunden zum Zeitpunkt des Betretens der Einrichtung.
Nachtrag für den Verkauf einzelner touristischer Leistungen
Verträge, die einzelne touristische Dienstleistungen (nur Unterkunft, nur Transport) betreffen, stellen kein touristisches Pauschalangebot dar und profitieren nicht vom Schutz der EU-Richtlinie 2015/2302. Der Verkäufer stellt die Servicedokumente aus, kann jedoch nicht als Veranstalter gelten.

Reduzierte Datenschutzrichtlinie
Der Datenverantwortliche ist NICOLAUS TOUR Srl mit Sitz in Ostuni (BR). Die personenbezogenen Daten des Reisenden werden zur Vertragsabwicklung und ggf. zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet. Bei bestimmten Daten (z. B. Gesundheit) ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
Die Daten dürfen an Lieferanten (Fluggesellschaften, Einrichtungen, Versicherungsgesellschaften), Buchhaltungsfachleute und gesetzlich autorisierte Personen weitergegeben und auf Wunsch nur dann in Nicht-EU-Länder übermittelt werden, wenn dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist.
Die Daten werden ab der Steuererklärung 3 Jahre lang und anschließend für die von den Steuervorschriften vorgeschriebene Zeitspanne aufbewahrt.
Der Reisende kann die Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch ausüben, indem er eine Anfrage an privacy@valtur.com oder ufficiolegale@valtur.com sendet. Sie haben das Recht, eine Beschwerde beim Datenschutzgaranten einzureichen.
Vollständige Informationen unter https://www.valtur.com/privacy.html .

Obligatorische Mitteilung gemäß Art. 17 des Gesetzes Nr. 38/2006
„Das italienische Recht bestraft Verbrechen im Zusammenhang mit Prostitution und Kinderpornografie mit Freiheitsstrafe, auch wenn sie im Ausland begangen werden.“
Schlussbemerkung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte der Nicolaus-Gruppe (Valtur, Nicolaus und Turchese), seien es einzelne Dienstleistungen oder touristische Pakete, wie geregelt
durch die geltende Gesetzgebung.
Technische Organisation: Nicolaus Tour srl
Police: Professional RC 1st and 2nd Risk N.4301820, ausgestellt von Allianz Spa
Die von Allianz Spa ausgestellte Richtlinie zur Passagierunterstützung ist in jedem Reisepaket enthalten
Lizenz: Beschluss Nr. 239 vom 28.05.1999 des Regionalrats Apulien
GARANTIEN FÜR REISENDE: „ASTOI-FONDS ZUM SCHUTZ VON REISENDEN“,
mit Sitz in Viale Pasteur Nr. 10, 00144 - Rom,
Steuernummer 97896580582,
Eintragung in das Register der juristischen Personen von Rom Nr. 1162/2016“.

Standardinformationsformular für ab dem 1. Juli 2018 unterzeichnete Pauschalreisenverträge
Die Ihnen angebotene Kombination touristischer Leistungen stellt ein Paket im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 dar. Dementsprechend profitieren Sie von allen Rechten der Europäischen Union, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen Nicolaus Tour Srl mit Sitz in Ostuni (BR), Via Foggia snc – Zona Artigianale, trägt die volle Verantwortung für die korrekte Ausführung des gesamten Pakets. Darüber hinaus verfügt Nicolaus Tour Srl gemäß den geltenden Rechtsvorschriften über einen angemessenen Schutz im Falle einer Insolvenz oder eines Konkurses, der die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen gewährleistet und, wenn die Reise den Transport beinhaltet, Ihre Rückführung garantiert, falls der Veranstalter zahlungsunfähig wird.

Bitte beachten Sie: Für den Fall, dass der Reisende nur die Buchung einer einzigen touristischen Leistung wünscht (z. B. nur Transport, nur Unterkunft oder andere nicht kombinierte Leistungen), handelt es sich in diesem Fall nicht um ein „touristisches Paket“. Folglich sind die in der Richtlinie (EU) 2015/2302 und im Tourismusgesetz vorgesehenen Schutzmaßnahmen und Rechte nicht anwendbar, von denen einige im Folgenden zusammengefasst sind. In solchen Fällen gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers, die auf der Website des Betreibers bzw. Anbieters eingesehen werden können. Für die ordnungsgemäße Durchführung der einzelnen gebuchten Leistungen übernimmt der Veranstalter keine Gewähr; Die Verantwortung für die genaue Vertragserfüllung liegt vollständig beim Anbieter, an den sich der Reisende im Falle von Konformitätsmängeln wenden muss.

Grundrechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen:
Vorvertragliche Informationen: Vor Abschluss des Pauschalreisevertrages erhält der Reisende alle wesentlichen Informationen zur Pauschalreise.
Verantwortung für die Ausführung: Für die ordnungsgemäße Ausführung aller im Vertrag enthaltenen touristischen Leistungen ist immer mindestens ein Fachmann (in der Regel der Veranstalter) verantwortlich.
Notfallkontakte: Reisende erhalten eine Notfalltelefonnummer oder Kontaktpunktdaten, um im Bedarfsfall mit dem Veranstalter oder Reisebüro kommunizieren zu können.

Übertragbarkeit des Pakets: Reisende können das Paket nach angemessener Vorankündigung und gegebenenfalls gegen Zahlung angemessener Zusatzgebühren auf eine andere Person übertragen.
Preisänderungen und Rechte des Reisenden: Der Preis der Pauschalreise kann nur im Falle konkreter Kostensteigerungen (z. B. Treibstoffpreise) und wenn dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, und in jedem Fall spätestens 20 Tage vor Reiseantritt, erhöht werden des Pakets. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 % des Gesamtpreises der Pauschalreise, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Steht dem Veranstalter das Recht zu, den Preis zu erhöhen, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung, wenn sich die entsprechenden Kosten verringern.

Wesentliche Änderung der Pauschalreise oder Stornierung durch den Veranstalter: Wenn eine der Hauptleistungen der Pauschalreise eine wesentliche Änderung (außer dem Preis) erfährt, kann der Reisende den Vertrag ohne Vertragsstrafen kündigen und eine vollständige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen erhalten. Storniert der Veranstalter die Pauschalreise vor Beginn, hat der Reisende Anspruch auf eine Rückerstattung und ggf. eine Entschädigung.

Außergewöhnliche Umstände und Widerrufsrecht: Unter außergewöhnlichen Umständen, beispielsweise bei schwerwiegenden Sicherheitsproblemen am Zielort, können Reisende den Vertrag ohne Zahlung einer Vertragsstrafe vor Beginn der Pauschalreise kündigen. Darüber hinaus können Reisende jederzeit vor Beginn der Pauschalreise unter Zahlung angemessener und gerechtfertigter Rücktrittskosten zurücktreten.
Unmöglichkeit der Leistungserbringung nach Beginn der Pauschalreise: Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Teile derselben nicht wie vereinbart erbracht werden, sind dem Reisenden geeignete Alternativlösungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann den Vertrag ohne Vertragsstrafe kündigen, wenn die Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden, was die Gesamtleistung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter das Problem nicht behebt.

Preisminderung und Schadensersatz: Reisende haben Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erbringung der touristischen Leistungen.

Hilfe und Schutz im Falle einer Insolvenz: Der Veranstalter muss Hilfe leisten, wenn der Reisende in Schwierigkeiten gerät. Im Falle einer Insolvenz des Veranstalters bzw. ggf. des Verkäufers werden die gezahlten Beträge zurückerstattet. Tritt die Insolvenz nach Beginn der Pauschalreise ein und umfasst diese auch die Beförderung, ist die Rückführung der Reisenden gewährleistet.

Finanzielle Garantien und zuständige Behörden:
Nicolaus Tour Srl ist dem ASTOI-Fonds zum Schutz des Reisenden (CF 97896580582) mit Sitz in Viale Pasteur, 10 – Rom beigetreten. Kontakte: info@fondoastoi; Fondoastoi@pec.it – Telefonnummer: (Nummer einzufügen). Für Notfälle im Zusammenhang mit der Rückführung besteht die Möglichkeit, die Einsatzzentrale unter den in den Unterlagen angegebenen Nummern zu kontaktieren.
Reisende können sich an den ASTOI-Fonds oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde wenden, d. h. an die AGCM (Competition and Market Guarantor Authority) mit Sitz in Rom, P.zza Verdi n. 6, Tel. 06 858211, wenn die Leistung aufgrund der Insolvenz des Veranstalters oder des Verkäufers verweigert wird.
Die Richtlinie (EU) 2015/2302, umgesetzt durch das Gesetzesdekret vom 21.5.2018, kann im Amtsblatt unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.gazzetta ufficio.it/eli/id/2018/06/06 /18G00086/sg.

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Chancen
Alle Preise sind in Euro angegeben. Centesimalbrüche entsprechen, sofern nicht anders angegeben, .00.

Praxismanagementquote
Die „Praktische Verwaltungsgebühr“ unterscheidet sich von der „Teilnahmegebühr“ und deckt die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Eröffnung und Verwaltung der Reservierung sowie die Unterstützung am Flughafen ab (nur für spezielle ITC-Flüge des Valtur-Programms; in anderen Fällen wird die Unterstützung rund um die Uhr bereitgestellt). 7 Telefon), direkte Hilfe vor Ort oder über lokale Lieferanten und den Customer Care Service. Diese Gebühr beinhaltet die Versicherungspolice Allianz Prenota Sereno, die unter anderem unbegrenzte persönliche Assistenz, Erstattung medizinischer Kosten (in Italien und im Ausland) und mögliche Erstattung bei Verlust/Diebstahl von Gepäck bietet. Die Tarife werden von Jahr zu Jahr aktualisiert und gelangen direkt in die Kostenvoranschlags-, Zusammenfassungs- und Zahlungsphase.

Arten der erworbenen Dienstleistungen
Nur Aufenthalt: Bestätigung einer einzelnen Hoteldienstleistung mit der möglichen Hinzufügung einer geringfügigen Nebendienstleistung, die nicht die Konfiguration eines Touristenpakets gemäß Gesetzesdekret 62/2018 bestimmt.

Dynamisches Flugpaket: Es handelt sich um ein Touristenpaket (gemäß Gesetzesdekret 62/2018) und beinhaltet den Linien- oder Billigflugtransport (mit sofortigem und nicht erstattungsfähigem Flugpreis, vollständige Zahlung der Fluggebühr bei der Buchung) und den Aufenthalt in einer Touristeneinrichtung und eventuelle Zusatzleistungen. Es verfügt möglicherweise über restriktivere Zahlungs- und Stornierungsbedingungen als das „Komfortflugpaket“, bietet jedoch eine größere Flexibilität bei Terminen, Abflughäfen und häufig wettbewerbsfähigere Tarife.

Komfort-Flugpaket: Es handelt sich um ein Touristenpaket (gemäß Gesetzesdekret 62/2018) mit Lufttransport auf einem Charterflug oder einer „gecharterten“ Linie (Programmierung der Nicolaus/Valtur-Gruppe), das als „empfohlenes“ oder „Komfort“-Paket gekennzeichnet ist. Beinhaltet den Aufenthalt in der Einrichtung, kostenlose Sammeltransfers zum Zielort und alle anderen Zusatzleistungen.

Hotelklassifizierung
Die Sterneklassifizierung von Hotels und Feriendörfern folgt den Kriterien der zuständigen offiziellen Stellen, die je nach Land oder Region, zu der sie gehören, variieren. Deshalb stellen Sterne nicht immer einen einheitlichen Qualitätsstandard dar; Die Zuordnungskriterien basieren auch auf quantitativen Aspekten (Ausstattung, Möblierung) und nicht nur auf der Qualität der angebotenen Leistung.

Unterbringung in touristischen Einrichtungen
Die Beschreibung der Zimmer/Appartements und die Anordnung der Betten sind Richtwerte. Die Klimaanlage kann, sofern vorhanden, zentralisiert werden. Die Haupttypen:
Klassisch: Einfache Zimmer; Doppelbett oder getrennte Betten. In den Dreibett-/Vierbettzimmern gibt es Zustellbetten (Etagenbetten, Feldbetten, Schlafsofas usw.).
Komfort/Superior/Executive: Zimmer höherer Kategorie mit raffinierterer Einrichtung, manchmal in privilegierten Bereichen des Komplexes gelegen.
Premium/De Luxe: Elegant eingerichtete Zimmer; manchmal umfassen sie spezielle Dienste.
Bungalow: Vom Zentralkörper getrennte Wohneinheiten, meist im Garten, im Erdgeschoss oder Obergeschoss, mit/ohne Terrasse/Garten/Balkon.
Familienzimmer: Zimmer mit einem durch eine Tür (oder seltener durch eine Kabine) getrennten Doppelzimmer, in der Regel ein Einzelzimmer.
Junior Suiten und Suiten: Geräumiger und gepflegter; Junior Suiten verfügen über einen Sitzbereich im selben Raum. Die Suiten verfügen in der Regel über ein separates Wohnzimmer (auch als zweites Schlafzimmer nutzbar) und teilweise auch über zwei Badezimmer.
Badezimmer: Möglicherweise mit Badewanne oder Dusche. Im Ausland gibt es oft kein Bidet. Etwaige Präferenzen stellen für den Betreiber keine Verpflichtung dar.
Minibar/Minikühlschrank: Verbrauchsmaterialien immer ausgeschlossen und vor Ort zu bezahlen. Der Minikühlschrank, sofern vorhanden, ist in der Regel leer.
Übergabe und Freigabe der Zimmer: Die Zuteilung erfolgt am späten Nachmittag (ab 17.00 Uhr), die Freigabe bis 10.00 Uhr am Abreisetag. Die Nutzung außerhalb dieser Zeiten unterliegt der Verfügbarkeit des Hotels und ist häufig kostenpflichtig.

No Show: Im Falle einer „Nur-Aufenthalt“-Option müssen Sie, wenn Sie die Unterkunft am geplanten Tag nicht erreichen, unser Reservierungsbüro oder die Hotelrezeption kontaktieren, um Ihr Zimmer nicht zu verlieren. Im Falle einer Stornierung kann das Hotel das Zimmer ohne Rückerstattung weitervermieten.
Berichte
Eventuelle Präferenzen (Meerblick, Bettenart, Zimmerlage usw.) müssen zum Zeitpunkt der Buchung angegeben werden, können jedoch nicht garantiert werden. Die endgültige Zuteilung obliegt der Unterkunftseinrichtung.

Catering und Behandlung
Die meisten Valturs bieten All Inclusive (AI) oder Vollpension (FB) an. In Cervinia ist Halbpension oder Übernachtung mit Frühstück möglich. Die Formel und Einzelheiten sind immer im Angebot und/oder in der Buchungsbestätigung angegeben. Die Mahlzeiten beginnen in der Regel mit dem Abendessen am Anreisetag und enden mit dem Mittagessen am Abreisetag (sofern nicht anders angegeben). Die All-Inclusive-Formel kann zeitliche Beschränkungen und die Anforderung eines Identifikationsarmbandes beinhalten. Für nicht eingenommene Mahlzeiten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Anreise/Abreise außerhalb der Öffnungszeiten kann das Hotel Alternativen anbieten (z. B. Frühstückspakete).

Wasserfall
Im Ausland, außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, ist Leitungswasser möglicherweise nicht trinkbar, auch wenn es für die persönliche Hygiene verwendet werden kann. Es ist immer ratsam, es nicht zu trinken, um Magen-Darm-Beschwerden zu vermeiden.

Sportliche Aktivitäten und Unterhaltung
Die Unterhaltungsdienste und -aktivitäten sowie die Unterhaltungsprogramme können aufgrund von Wetter, Besucherzahlen, Saisonalität oder Gründen höherer Gewalt variieren und Änderungen unterliegen. Einige Programme sind möglicherweise mehrsprachig. In der Nebensaison oder aufgrund einer geringeren Auslastung können diese Aktivitäten eingeschränkt oder nicht aktiviert werden. Updates sind immer auf valtur.com verfügbar.
Schwimmbad: Das Tragen einer Badekappe kann erforderlich sein. Zeiten und Abläufe werden von der Hotelleitung festgelegt.

Zunge
Bei Valtur werden Unterhaltung und Hilfe auf Italienisch angeboten. Im Ausland verwenden die Mitarbeiter vor Ort (Catering, Empfang, Reinigung) die Landessprache oder Englisch/Französisch. Valtur-Assistenten vor Ort unterstützen Kunden bei Kommunikationsproblemen.

Motorische Schwierigkeiten, Allergien, Unverträglichkeiten
Eventuelle besondere Bedürfnisse (motorische Schwierigkeiten, Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten) müssen zum Zeitpunkt der Buchung angegeben werden. Ohne diese Informationen haften weder Valtur noch die Hotelleitung für etwaige Unannehmlichkeiten. Die Meldung sensibler Daten erfordert das Ausfüllen spezieller Datenschutzformulare.
Im Ausland kann es aufgrund unterschiedlicher Rohstoffe schwieriger sein, spezifische Ernährungsbedürfnisse zu erfüllen.

Strand
Die Entfernung zum Meer ist ein Richtwert und kann in Luftlinie angegeben werden. Stranddienstleistungen (Sonnenschirm, Sonnenliegen) unterliegen der Verfügbarkeit und garantieren, sofern vorhanden, in der Regel einen Sonnenschirm und zwei Sonnenliegen pro Zimmer. Die Eigenschaften des Strandes und das Vorhandensein von Dienstleistungen können aufgrund natürlicher Phänomene (Gezeiten, Erosion, Vorhandensein von Posidonia, Kieselsteinen) variieren. Eventuelle Veränderungen des Strandzustandes aufgrund unkontrollierbarer äußerer Faktoren sind nicht auf Valtur zurückzuführen.

Preislisten und Angebote
Das Angebot mit dem Endpreis ist immer im Reisebüro oder auf valtur.com verfügbar. Die Preise sind dynamisch und variabel. Die Kinderermäßigung gilt für minderjährige Kinder während der gesamten Reisedauer. Abweichungen im angegebenen Alter können zu Nachträgen vor Ort führen.

Preisgarantie
Bei Valtur-Paketen mit Sonderflügen (Charter oder Charterlinie) ist eine variable Pauschale namens „Kraftstoff- und Währungsmanagementgebühren“ enthalten, die vor Preiserhöhungen aufgrund von Währungsschwankungen oder steigenden Treibstoffkosten schützt. Diese Gebühr wird im Falle einer Stornierung nicht zurückerstattet. Zur Abdeckung etwaiger Strafen empfiehlt sich der Abschluss optionaler Versicherungen.

Optionale Versicherung
Zum Zeitpunkt der Bestätigung kann der Reisende eine Versicherung (außer der Grundversicherung, die bereits in der Praxisverwaltungsgebühr enthalten ist) gegen Stornogebühren, für die Erhöhung der medizinischen Höchstgrenzen und andere Deckungen abschließen. Details auf valtur.com .

Kurtaxe
Es ist nicht im Lieferumfang enthalten. Sofern von den örtlichen Behörden verlangt, muss die Gebühr vor Ort bezahlt werden.

Kreditkarten
Im Ausland ist zur Absicherung von Extras häufig eine Kreditkarte erforderlich. Die am häufigsten akzeptierten Karten sind Visa und MasterCard; American Express wird möglicherweise nicht immer akzeptiert. Überprüfen Sie, ob Maklergebühren anfallen. Für die Autovermietung (in Italien oder im Ausland) ist eine nicht elektronische Kreditkarte erforderlich.

Luftverkehr
Tarife, Flugpläne und Fluggesellschaften können zum Zeitpunkt der Angebotserstellung in der Agentur oder auf valtur.com eingesehen werden. Auf Kurz- und Mittelstreckenflügen kann die Verpflegungsleistung reduziert oder bezahlt werden; Auf langen Strecken ist in der Regel eine Mahlzeit oder ein Snack inbegriffen. Abflug-/Ankunftszeiten, Fluggesellschaften und Flughäfen können ohne Vorankündigung variieren. Bei einigen Flügen handelt es sich um Codeshare-Flüge. Die definitive Flugzeit wird im vor dem Abflug verschickten Hinweisblatt mitgeteilt, muss aber in jedem Fall 24 Stunden vorher noch einmal überprüft werden.

Flughafensteuern und -gebühren: Diese sind im Angebot enthalten und umfassen Steuern, kommunale Zuschläge, CO2-Steuer/ETS (falls zutreffend), Flughafenunterstützung und andere Gebühren. Sie werden im Falle einer Stornierung nicht erstattet.

Gepäck: Die Freigepäckmenge variiert je nach Fluggesellschaft. Etwaiges Übergewicht muss am Flughafen bezahlt werden. Für Sonderartikel (Sport, Haustiere) müssen Kosten und Verfügbarkeit geprüft werden. Etwaige Schäden am Gepäck sind nicht dem Reiseveranstalter zuzurechnen. Für etwaige Rückerstattungen besteht im Rahmen der Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz durch Allianz Prenota Sereno.

Landübertragungen
Sofern die Transfers im Paket enthalten sind, handelt es sich um Sammeltransfers, die mit einer Wartezeit von bis zu zwei Stunden am Flughafen verbunden sein können. Bei Nichtinanspruchnahme des kostenlosen Sammeltransfers erfolgt keine Rückerstattung.
Malediven: Transfers vom Flughafen Malé zum Valtur Escape Ja Manafaru können mit dem Wasserflugzeug oder aus betrieblichen Gründen/Verzögerungsgründen per Inlandsflug + Boot erfolgen. Diese Operationen unterliegen unterschiedlichen Zeiten und Wetterbedingungen. Wenn Sie abends in Malé ankommen, kann es erforderlich sein, in Malé zu übernachten und am nächsten Tag abzureisen.
Ausflüge
Vor Ort von Dritten erworbene Ausflüge sind nicht im Reisevertrag mit Valtur enthalten. Der Reiseveranstalter ist für die Erbringung dieser Leistungen nicht verantwortlich. Bei etwaigen Unannehmlichkeiten wenden Sie sich bitte direkt an den örtlichen Veranstalter.

Medizinischer Dienst
Nicht immer in Valtur vorhanden. Die medizinische Versorgung kann gegen Entgelt durch externe Ärzte erfolgen. Die Aktivierung des Allianz-Versicherungsschutzes ist durch Kontaktaufnahme mit der Einsatzzentrale möglich.

Kaution: Bei der Ankunft im Hotel kann eine Kaution zur Deckung zusätzlicher Kosten verlangt werden. Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Betrag gesperrt.
Reisedokumente
Für Reisen nach Italien: gültiger Ausweis für Erwachsene und Kinder. Für Reisen ins Ausland ist ein Reisepass sowie eventuelle Visa ratsam. Personalausweise müssen intakt und für Reisen ins Ausland gültig sein. Erkundigen Sie sich auf viaggiosicuri.it oder bei Botschaften/Konsulaten. In einigen Ländern ist ein Visum erforderlich, das oft vor Ort erhältlich ist. Informieren Sie sich immer vor der Abreise.
Für Mietwagenprogramme, beispielsweise in Südafrika, ist ein internationaler Führerschein (Wiener Übereinkommen 1968) erforderlich.

Gesundheitsformalitäten
Zum Zeitpunkt der Drucklegung des Katalogs bestehen für die vorgeschlagenen Reiseziele keine besonderen Gesundheitsverpflichtungen, es wird jedoch empfohlen, www.salute.gov.it zu konsultieren. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente, Abwehrmittel und Schutzcremes mitzubringen.

Valtur antwortet
Valtur ist für die Angaben im Katalog und auf valtur.com verantwortlich. Eventuelle Ineffizienzen sind unverzüglich der Hotelleitung und, falls vorhanden, dem Valtur-Assistenten vor Ort zu melden. Für „nur Aufenthalt“ ist Valtur ein einfacher Vermittler; Es liegt an der Leitung der Einrichtung, die Probleme zu lösen. Bei touristischen Pauschalreisen müssen etwaige Beanstandungen vor Ort mitgeteilt werden, um ein zeitnahes Eingreifen zu ermöglichen. Nach der Rücksendung müssen alle Berichte innerhalb von 10 Arbeitstagen an den Valtur-Kundendienst gesendet werden.
Aktualisierungsdatum dieser Seite mit Bedingungen, Passagierrechten und Zertifizierungen: 30. Dezember 2024



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